Praxis für Physiotherapie

Claudia Stettin

Informationen über kassenärztliche Vorschriften und den Ablauf in unserer Praxis

Sehr geehrte Patienten, bitte beachten Sie Folgendes:

Ein Kassenrezept ist 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum gültig, außer es wurde ein früherer, dringender Behandlungsbedarf extra vom Arzt eingetragen, dann muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen.

Für BG Rezepte (Berufsgenossenschaft) gilt ein Behandlungsbeginn von einer Woche.

Wir sind eine Bestellpraxis, daher vereinbaren Sie bitte Termine persönlich oder telefonisch. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie uns bitte rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher.

Ohne rechtzeitige Absage müssen wir Ihnen den Behandlungsausfall zum kassenüblichen Satz privat in Rechnung stellen. Selbstverständlich bekommen Sie dann den ausgefallenden Termin nach.

Bei  jeder Heilmittelverordnung ist eine Verordnungsgebühr von 10,00 €, zuzüglich des Eigenanteils von 10 % des Rezeptwertes in der Praxis zu entrichten. Wir ziehen diese Gebühr im Auftrag der Krankenkassen ein. Bitte begleichen Sie diesen Betrag vor der ersten Behandlung.

Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit.

Unser Praxis-Service für Sie:

Handtücher und Laken stellen wir Ihnen während der Behandlung selbstverständlich zur Verfügung.

Vielen Dank Ihre Physiotherapie-Praxis Claudia Stettin